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Niederzier

Gemeindliches Baugrundstück in Huchem-Stammeln

In der Nelly-Pütz-Straße kann ein Grundstück erworben werden.

Aktuell besteht die Möglichkeit, sich auf ein Baugrundstück zu bewerben.

Bewerbungszeitraum: 09.02.2024 - 10.04.2024

Nach der Frist eingegangene Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Der Rat der Gemeinde Niederzier hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 im Rahmen der Vorstellung sowie Verabschiedung des erstellten Spielplatzkonzeptes u. a. beschlossen, dass der Spielplatz in der Nelly-Pütz-Straße im Ortsteil Huchem-Stammeln entfernt und der Wohnbebauung zugeführt werden soll.

Dementsprechend haben Erwerbsinteressierte ab sofort die Möglichkeit, sich auf das nachfolgende gemeindliche Baugrundstück zu bewerben:

Grundstück in der Gemarkung Huchem-Stammeln, Flur 1, Flurstück 446 mit einer Größe von 776 m². Eine gemeindliche Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (2 Vollgeschosse, Firsthöhe 8,50 m) wurde durch den Kreis Düren als planungsrechtlich zulässig beschieden.

Die genaue Lage des vakanten Grundstücks können Sie dem folgenden Gestaltungsplanentwurf entnehmen:

Der Grundstückspreis pro Quadratmeter beläuft sich auf 230,- €/m² inkl. sämtlicher Kosten für die Erschließung etc. Die Kosten für die Herstellung der Kanalanschlussleitungen sind vom Erwerber zu tragen.

Als familienpolitischen Beitrag zur Wohnungsbauförderung gewährt die Gemeinde Niederzier Familien mit Kindern einen Nachlass. Pro Kind, bis zum 14. Lebensjahr, wird ein Nachlass von 5,- €/m² gewährt, maximal jedoch 15,- €/m².

Der Erwerber verpflichtet sich, das erworbene Grundstück innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen und dieses fertigzustellen. Außerdem ist das zu errichtende Wohnhaus unmittelbar nach Bezugsfertigkeit selbst oder durch Familienangehörige 1. Grades zu beziehen und darin mindestens 10 Jahre lang ununterbrochen den Hauptwohnsitz zu behalten. 

Für den Erwerb des Grundstücks ist der Bewerbung zwingend, jeweils einer entsprechenden Bank, eine Finanzierungsbestätigung bzw. ein Nachweis über ausreichend vorhandenes Eigenkapital beizufügen. 

Die Bewerbungsunterlagen sowie die gemeindlichen Vergaberichtlinien können von den Erwerbsinteressierten nachfolgend heruntergeladen werden:

Die Bewerbungsunterlagen können bis spätestens zum 10.04.2024 bei der Gemeinde Niederzier auf folgenden Wegen eingereicht werden:

a)    per Mail an  baugrundstueckeniederzierde (bevorzugt)

b)    auf dem Postweg an die Gemeinde Niederzier, Rathausstraße 8, 52382 Niederzier

c)     per Einwurf in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, Rathausstraße 8, 52382 Niederzier 

Bei Fragen steht Ihnen Herr Zantis unter 02428/84-414 gerne zur Verfügung.

Nach Fristablauf eingegangene Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Der Gemeinde Niederzier vorliegende Bewerbungen aus anderen bzw. früheren Verfahren verlieren ihre Gültigkeit und werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Bildquelle: Kreis Düren