Baugrundstücke
Vorabinformation
Der Rat der Gemeinde Niederzier hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 neue Richtlinien und Kriterien für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke beschlossen. Danach kommt ein Punktesystem zur Anwendung, welches die Vergabe von Punkten bei Erfüllung bestimmter Kriterien wie z.B. Wohnsitz, Wohnverhältnisse, familiäre und berufliche Situation, sowie ehrenamtliches Engagement, vorsieht. Die Anzahl der erreichten Gesamtpunktzahl ist maßgeblich für die Zuteilung eines Baugrundstückes.
Dieses Vergabeverfahren setzt voraus, dass der von den Erwerbsinteressenten auszufüllende Bewerbungsbogen -abgestellt auf die definierten Vergabekriterien- neugestaltet werden muss.
Die betroffenen Antragsteller/Antragstellerinnen werden deshalb gebeten, ihr Erwerbsinteresse nach folgendem Bewerbungsverfahren, welches ab sofort angewandt wird, neu zu bekunden:
Sobald die Vergabe kommunaler Baugrundstücke in einem bestimmten Baugebiet ansteht, berichtet die Verwaltung hierüber mittels entsprechender Ausschreibung im gemeindlichen Amtsblatt sowie auf der Homepage der Gemeinde Niederzier. Im Falle der Ausschreibung mehrerer Baugebiete, hat jeder Interessent die Möglichkeit, sich auf ein Baugrundstück in einem Baugebiet zu bewerben. Bauwillige können durch die Übersendung eines einheitlichen Bewerbungsbogens Interesse bekunden. Mit der Übersendung des Bewerbungsbogens werden alle Interessenten in die Lage versetzt, sich zu einem von der Gemeinde Niederzier angegebenen Stichtag um die dann angebotenen Baugrundstücke zu bewerben.
Bewerbungen um ein Baugrundstück sind der Gemeinde Niederzier gegenüber schriftlich unter Verwendung des bereitgestellten Bewerbungsbogens sowie unter Beachtung des jeweiligen Bewerbungsstichtages mitzuteilen. Die Voraussetzungen der Bewerber, wie sie an dem festgelegten Stichtag nachgewiesen werden, sind maßgeblich für das gesamte Verfahren (Stichtagsregelung). Eventuell erforderliche Nachweise sind zeitgleich mit der Bewerbung einzureichen. Mögliche Nachteile einer unvollständig eingereichten Bewerbung gehen zu Lasten der Bewerber/innen.
Der Gemeinde Niederzier sind alle Personen zu benennen, die das beworbene Grundstück auch tatsächlich erwerben sollen (Erwerber).
Die als Erwerber aufgeführten Personen bewerben sich gemeinsam um ein Baugrundstück und erwerben durch den abzuschließenden notariellen Grundstückskaufvertrag einen Miteigentumsanteil an dem Baugrundstück. Sollten mehr als zwei Personen das Baugrundstück erwerben (z. B. bei dem Bau eines Doppelhauses), sind diese der Gemeinde Niederzier gesondert und unter Verwendung eines zusätzlichen Bewerbungsbogens mitzuteilen.
Grundsätzlich kann sich jede Person, die 18 Jahre und älter ist, um ein Baugrundstück der Gemeinde Niederzier bewerben.
Es werden keine Interessentenlisten für Baugebiete geführt. Die Gemeinde bemüht sich ständig um weitere Plangebiete im gesamten Gemeindegebiet und wird an dieser Stelle und über das gemeindliche Amtsblatt entsprechend informieren.
Die Vergabe von Baugrundstücken erfolgt über die vom Rat der Gemeinde Niederzier festgelegten Vergaberichtlinien, die über nachfolgenden Link entsprechend eingesehen werden können.
Huchem-Stammeln C32 „Zum Heistert“
Ansprechpartner
Burkhard Herper Tel: 02428 / 84 – 405 |
Sascha Zantis Tel: 02428 / 84 - 414 |
Planung: Bauleitplanung und Flächennutzungsplan
Planungsserver der Gemeinde Niederzier
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