Was ist ein Flächennutzungsplan? Was stellt er dar und welche Wirkungen hat er?
Ein Flächennutzungsplan ist ein sogenannter vorbereitender Bauleitplan. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Stadt-entwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Wohnbebauung, Gewerbe, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz etc.) die vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan ist somit das zentrale Steuerungsinstrument für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Jeder kann aus ihm erkennen, in welchen Bereichen des Gemeindegebietes konkrete Planungen in den nächsten Jahren zu erwarten sind. Vereinfacht ausgedrückt, wird im Flächennutzungsplan dargestellt, wie sich die Gemeinde in den nächsten Jahren entwickeln soll. Verbindlich ist der Flächennutzungsplan nur für Behörden und öffentliche Planungsträger. Für den einzelnen Bürger entfaltet der Plan keine rechtliche Bindungswirkung. Das heißt, der Flächennutzungsplan stellt nur die beabsichtigte Bodennutzung in ihren Grundzügen dar, enthält aber aus sich heraus kein Baurecht. Der Flächennutzungsplan ist für die Gemeinde eine wichtige Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne). Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und dürfen den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht widersprechen. Erst die Bebauungspläne enthalten gegenüber dem Bürger rechtsverbindliche Festsetzungen.
Warum soll der Flächennutzungsplan neu aufgestellt werden?
Die Neuaufstellung des seit 1975 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederzier ist erforderlich, weil die planerische Laufzeit von 15-20 Jahren bereits weit überschritten ist und der bereits über 60 Mal geänderte Plan nicht mehr den heutigen Planungsanforderungen entspricht. Viele Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen und planerische Zielsetzungen haben sich seitdem geändert. Die Entwicklungen der letzten Jahre in der Gemeinde Niederzier zeigen, dass eine große Nachfrage nach Baugrundstücken besteht. So konnten die Grundstücke der letzten Neubaugebiete innerhalb von kurzer Zeit zugeteilt werden. Dies belegt, dass ein Bedarf an Wohnbauflächen besteht. Auch ist der Siedlungsdruck aus den umliegenden Großstädten in der Gemeinde zu spüren. Die Städte Köln und Aachen sind sowohl mit dem Auto als auch mit dem ÖPNV gut zu erreichen. Diese Städte können ihre eigenen Bedarfe an Wohnbauflächen im Stadtgebiet nicht mehr decken und sind auf die umliegenden Gemeinden angewiesen, diese Bedarfe mit aufzunehmen. Sowohl Anfragen von Gewerbetreibenden als auch das in Aufstellung befindliche Gewerbeflächenkonzept für den gesamten Kreis Düren zeigen, dass Bedarf an neuen Gewerbe- und Industrieflächen besteht. Ziel der Neuaufstellung ist, möglich große Handlungsspielräume für die ge-meindliche Entwicklung zu schaffen, die dann in den nächsten 15 Jahren durch verbindliche Bauleitplanung konkretisiert werden können.
Ablauf des Verfahrens
Beteiligungen zum Flächennutzungsplan
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt in einem förmlichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch. Das Baugesetzbuch sieht zwei Beteiligungsverfahren vor – die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB und die formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB. Dies bedeutet, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit in zwei Verfahrensschritten möglich ist. In beiden Verfahrensschritten werden die Unterlagen im Rathaus zur Einsichtnahme ausgelegt und auf der Internetseite der Gemeinde Niederzier zum Download zur Verfügung gestellt, sodass die Bürgerinnen und Bürger während der vorher ortsüblich bekannt gemachten Beteiligungsfristen die Möglichkeit haben, eine Stellungnahme abzugeben.
1.Die frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB)
In der frühzeitigen Beteiligung werden die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten der Gemeinde informiert. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird für die Dauer von 6 Wochen öffentlich ausgelegt. Nach der frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangen Stellungnahmen und Anregungen behandelt, die Planunterlagen gegebenenfalls überarbeitet sowie der Umweltbericht erstellt. Eventuell erforderliche Gutachten werden beauftragt. Der Rat der Gemeinde wird auf der Grundlage der überarbeiteten Planunterlagen den Offenlagebeschluss fassen. Sodann erfolgt auf dieser Grundlage die zweite Beteiligungsrunde, die formelle Beteiligung.
2.Formelle Beteiligung (§ 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB)
Auch im zweiten Beteiligungsverfahren wird die oben beschriebene Auslegung der Unterlagen bzw. Veröffentlichung im Internet erfolgen. Der Entwurf des Flächennutzungsplans wird erneut für die Dauern von 6-8 Wochen öffentlich ausgelegt. Nach der formellen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen erneut behandelt und die Planunterlegen gegebenenfalls angepasst. Der Rat der Gemeinde Niederzier wird auf der Grundlage der überarbeiteten Planunterlagen den Feststellungsbeschluss fassen.
Aktueller Verfahrensstand
Nachdem der Rat der Gemeinde Niederzier in seiner Sitzung am 29.09.2016 den Grundsatzbeschluss gefasst hat, den gemeindlichen Flächennutzungsplan neu aufzustellen, haben die Verwaltung und das Planungsbüro VDH-Projektmanagement GmbH einen ersten Entwurf des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Der Entwurf wurde mit den Fraktionen erörtert und den politischen Wünschen angepasst. In der Ratssitzung am 22.06.2017 hat der Rat sodann den Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt in dem Zeitraum vom 17.12.2018 bis einschließlich 04.02.2019.
Mit der Ratssitzung vom 29.09.2022 wurde der Beschluss der öffentlichen Auslegung gefasst. Somit wurde die Verwaltung ermächtigt, gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planungen zu unterrichten und um Abgabe der Stellungnahmen zu bitten. Die Verwaltung befindet sich aktuell in der Aufbereitung der Unterlagen. Eine entsprechende Mitteilung wann der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen beginnt, wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Sowohl die Bekanntmachung als auch die Entwürfe der Planunterlagen liegen im Rathaus, Burggebäude, Zimmer 7, Rathausstraße 8, 52382 Niederzier, zur öffentlichen Einsichtnahme aus und können gleichzeitig hier heruntergeladen werden: