Seit Mitte April besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Am 14.04.2022 wurde festgestellt, dass die am 13.04.2022 der Gemeinde vom zuständigen Verlag zur Verfügung gestellten und abschließend versendeten Briefwahlunterlagen eine fehlerhafte Anlage enthalten. Die Briefwahlunterlagen bestehen neben dem Stimmzettel, aus dem blauen Stimmzettelumschlag, dem roten Wahlbriefumschlag, dem Wahlschein und einem Merkblatt, in dem in bildlicher und textlicher Form beschrieben wird, wie die Briefwahl funktioniert (sog. Wegweiser für die Briefwahl).
Dieses Merkblatt enthielt zwei falsche Angaben, nämlich, dass der „Wahlschein vom roten Wahlbriefumschlag entlang der perforierten abzutrennen ist“ und, dass „der Wahlschein auf der Rückseite zu unterschreiben“ ist.
Diese Hinweise sind nicht nur irreführend, sondern auch falsch, da der Wahlschein keine perforierte Linie enthält und auch auf der Rückseite kein Unterschriftenfeld vorhanden ist. Diese Hinweise beziehen sich auf eine andere Variante von Briefwahlunterlagen, die allerdings in Nordrhein-Westfalen unüblich ist. In Nordrhein-Westfalen sind die Briefwahlunterlagen nicht mit einem perforierten Streifen miteinander verbunden, sondern werden lose in den Versandumschlag gesteckt.
Die Gemeinde Niederzier hat die Merkblätter sofort ausgetauscht und die Bearbeitung der Briefwahl konnte ohne Verzug fortgesetzt werden. Ihre ausgestellten Briefwahlunterlagen behalten ihre Gültigkeit, insbesondere da der Stimmzettel nicht betroffen ist. Dies wurde von der Landeswahlleitung ausdrücklich bestätigt.
Die Gemeinde Niederzier bittet um Rückmeldung, falls Sie versehentlich den Wahlschein, wie auf dem Merkblatt beschrieben, in der Mitte abgetrennt haben. In diesem Fall werden Ihnen neue Briefwahlunterlagen ausgestellt.
Kontakt: Tel. Wahlamt 02428/84520 bzw. gemeindeniederzierde