Wahlsystem
In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von Ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.
In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 1 Satz 3 EuWG (Öffnet in einem neuen Tab)
Wo und wie kann Briefwahl beantragt werden?
Wo und wie kann Briefwahl beantragt werden?
Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können beim Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Niederzier beantragt werden. Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Online-Antrag auszufüllen.
Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes benutzen, um den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag auszufüllen. Wer auch den Brief nicht mehr hat, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Anträge müssen entweder per Post an die Gemeindeverwaltung geschickt werden (Achtung: Porto nicht vergessen!) oder persönlich dort abgegeben werden. Wer ins Rathaus kommt, um Briefwahl zu beantragen, kann auch direkt per Brief wählen und alle Unterlagen dort lassen. Um persönliche Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, wird empfohlen, auf die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Rathaus möglichst zu verzichten und die Briefwahlunterlagen stattdessen online oder schriftlich zu beantragen.
Briefwahlunterlagen gibt es nur auf Antrag. Ein Briefwahlantrag muss unbedingt den Vor- und Nachnamen des Antragstellers, seine Wohnanschrift und sein Geburtsdatum enthalten, sowie persönlich vom Wähler unterschrieben sein. Unvollständige Anträge müssen vom Wahlamt leider zurückgeschickt werden. Nur Online-Anträge über das Internet brauchen nicht unterschrieben werden. Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht (z.B. vom Amtsgericht) vorlegen. Einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich dürfen die Wahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung dazu durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Ein entsprechender Vordruck für eine solche Vollmacht ist ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckt. Die Vollmacht kann aber auch formlos eingereicht werden. Um Missbräuche zu verhindern, darf eine Person allerdings nicht mehr als vier andere Wahlberechtigte vertreten.
Das Wahlamt ist bemüht, alle eingegangenen Anträge unverzüglich zu bearbeiten und die Unterlagen spätestens 3 Werktage nach Antragseingang zuzustellen.
Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen an den Urlaubsort nachschicken zu lassen. Innerhalb Deutschlands ist so eine Abwicklung des Briefwahlgeschäfts innerhalb von einer Woche möglich. Briefe ins Ausland und zurück dauern erfahrungsgemäß etwas länger. Nichtsdestotrotz sollte jeder, der per Briefwahl wählen möchte, rechtzeitig die Unterlagen beantragen und nicht bis zum letzten Tag vor der Abreise in den Urlaub damit warten.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Sie erhalten auf Ihren Antrag hin folgende Unterlagen ausgehändigt oder übersandt:
- Einen Wahlschein. Dieser muss von dem mit der Erteilung beauftragten Bediensteten der Gemeindebehörde eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.
- Einen amtlichen Stimmzettel.
- Einen amtlichen Stimmzettelumschlag.
- Einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
- Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.
Weitere Informationen zur Briefwahl (Öffnet in einem neuen Tab)
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024
Hilfreiche Links zur Europawahl 2024
Wahl-O-Mat - Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Jede der 35 Parteien, die sich zur Wahl stellen, hat die Thesen des Wahl-O-Mats beantwortet. Sie können Ihre Positionen den Antworten der Parteien gegenüberstellen.
Bitte beachten Sie, dass der Wahl-O-Mat nicht dazu dient, eine Wahlempfehlung abzugeben, sondern lediglich als Informationsquelle über Wahlen und politische Themen dient.
Was tut die EU für mich?
Eine gute Frage! Das Europaparlament präsentiert hierzu auf einer neuen Webseite einige Antworten.