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Niederzier

Mietspiegel Niederzier

In der Gemeinde Niederzier gibt es derzeit keinen aktuellen Mietspiegel.

Für den Bereich der Gemeinde Niederzier wurde zuletzt ein Mietspiegel für nicht öffentlich geförderte Wohnungen mit dem Stand 1. September 2007 erstellt. Es handelte sich dabei um einen einfachen Mietspiegel gem. § 558c BGB, d.h. eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, welche von der Gemeinde 2007 gemeinsam mit Interessenvertretern des Mietervereins und Haus- und Grundbesitzervereines erstellt wurde.

Gem. §558c (3) BGB sollen Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dieser „Soll-Bestimmung“ ist die Gemeinde Niederzier bis 2007 nachgekommen. Mit Bezug auf § 558c (4) wurde aufgrund von „Angebot und Nachfrage“ derzeit von der weiteren Fortschreibung abgesehen, da Gemeinden Mietspiegel erstellen sollen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist.

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