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Niederzier

EG-Dienstleistungsrichtlinie

Elektronische Verfahrensabwicklung gem. Art. 8 EG-Dienstleistungsrichtlinie

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt - EG-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten.

Sie ist innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umzusetzen sowie in der nationalen Verwaltungspraxis zu implementieren.

Wesentliches Ziel der Richtlinie ist es, den Binnenmarkt auch im Bereich des Dienstleistungssektors zu realisieren und die Hürden für die Ansiedlung von Unternehmen sowie die Aufnahme und Ausübung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen, die in behördlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren bestehen, abzubauen.

Aus Art. 8 der EU-DLR ergibt sich der  Anspruch der Dienstleistungserbringer auf elektronische Verfahrensabwicklung.

Eine vollständige elektronische Verfahrensabwicklung ist momentan noch nicht möglich. An der Umsetzung dieser nach Artikel 8 der EG-Dienstleistungsrichtlinie geforderten elektronischen Verfahrensabwicklung wird zurzeit gearbeitet.

In einem ersten Schritt ermöglicht die Gemeinde Niederzier den elektronischen Zugang per E-Mail wie folgt:

a) Allgemeine Anliegen unter:

         Gemeindeverwaltung Niederzier
         Rathausstraße 8
         52382 Niederzier
         Telefon: 02428/84-0
         Telefax: 02428/84-150
         E-Mail:  gemeindeniederzierde

b) Angelegenheiten des Gewerberechtes:

Herr Ingo Ruggiu
Stellvertretende Abteilungsleitung

c) Angelegenheiten  bzgl. Wirtschaftsförderung / Gewerbeflächen /Wohnbaugrundstücke

Bauverwaltung, Planen, Liegenschaften

Der sog. Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) gem. Art. 6 EU-DLR, über den Dienstleistungserbringer alle für die Aufnahme und Ausübung der gewünschten Tätigkeit relevanten Informationen abfragen und die notwendigen Verfahren und Formalitäten abwickeln können, wird für die Region Aachen und somit auch für die Gemeinde Niederzier, bei der Kreisverwaltung Düren eingerichtet.

Kontakt über:

Kreisverwaltung Düren
Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben

Dienstleistungserbringern steht es frei, ob sie die Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, über die zuständige Behörde, die Gemeinde Niederzier oder den Einheitlichen Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Düren abwickeln möchten.

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