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Niederzier

Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)

Beschreibung

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Personen mit geringem Einkommen, die keine anderen Sozialleistungen erhalten, in denen bereits die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind.

Wohngeld ist damit eine Leistung für Haushalte mit kleinem Einkommen.

Es gibt zwei Formen von Wohngeld:

  • als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter
  • als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer


Sie können also Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums beantragen.

Wohngeldreform 2023

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. 

Mehr Infos unter:
 Wohngeldreform 2023 (Öffnet in einem neuen Tab)

Bitte beachten: 
Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt. Ein Wohngeldanspruch kann frühestens ab dem Ersten des Monats bewilligt werden, in dem der Antrag gestellt wird.

Gewährung und Höhe des Wohngeldes 

Ein möglicher Wohngeldanspruch und dessen Höhe ist u.a. abhängig von den folgenden drei Kriterien (bezogen auf eine Mietwohnung bzw. das Eigenheim):

  • Anzahl der Bewohner
  • Einkommen der Personen
  • Höhe der Miete / zuschussfähigen Unterkunftsaufwendungen

Wohngeldrechner

Nutzen Sie den  Wohngeldrechner (Öffnet in einem neuen Tab) als Angebot des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD), um Ihren grundsätzlichen (voraussichtlichen) Wohngeldanspruch ausrechnen zu lassen. Anschließend besteht die Möglichkeit den Antrag online zu stellen.

Für Fragen und zur persönlichen Beratung wenden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail für eine Terminvereinbarung an Ihre/n Ansprechpartner/in unter "Kontakt".

                    

Erläuterungen und Hinweise