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Niederzier

Bildung und Teilhabe (BuT)

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt.

Beschreibung

Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Kind eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

  • Bürgergeld nach dem Zweiten Buch - Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch/SGB XII)
  • Wohngeld in Kombination mit Kindergeld
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Sollten Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrem zuständigen Jobcenter. In allen anderen Fällen ist Abteilung 6 - Abteilung für Soziales, Demografie, Familie und Integration ihr Ansprechpartner.

Ihr Kind erhält Leistungen nach dem SGB II?
Dann wenden Sie sich bitte an die  job-com des Kreises Düren (Öffnet in einem neuen Tab).

Ihr Kind steht im SGB XII-, AsylbLG-, Wohngeld und/oder KIZ-Bezug?
Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner/innen unter "Kontakt".

--- Welche Leistungen bietet das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)? ---

Persönlicher Schulbedarf 
Für den persönlichen Schulbedarf, wie z.B. Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportbekleidung und Schulranzen, werden ab dem 1. Januar 2024 pro Kind und Schuljahr insgesamt 195 Euro (130 Euro für das 1. Schulhalbjahr und 65 Euro für das 2. Schulhalbjahr) ausgezahlt.  

Schülerbeförderung 
Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Kosten erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Transport nicht durch Dritte, wie bspw. den Schulträger, übernommen wird. 

Lernförderung 
Als Ergänzung zum Schulunterricht können Schülerinnen und Schüler eine geeignete Lernförderung erhalten, um die Lernziele zu erreichen. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote oder sonstige Förderungen, wie z.B. durch das Jugendamt, bestehen. 

Schulische Auflüge-/Klassenfahrten
Für die Teilnahme an Ausflügen und ein- oder mehrtägigen Fahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen oder im Rahmen von Kindertagesstätten oder Kindertagespflegeeinrichtungen können die tatsächlichen Kosten übernommen werden.

Mittagsverpflegung in Kita und Schule 
Wird die Mittagsverpflegung durch die Kita oder die Schule angeboten und gemeinschaftlich ausgegeben, werden die entsprechenden Kosten übernommen. Die Mittagsverpflegung innerhalb der Schule muss in schulischer Verantwortung liegen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft stehen Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, 15 Euro monatlich zur Verfügung. Werden die Leistungen in einem oder mehreren Monaten nicht abgerufen, werden sie als Budget zusammengefasst und können gesammelt ausgezahlt werden. Hierbei werden Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht), angeleitete kulturelle Aktivitäten (z.B. Museumsbesuche) sowie die Teilnahme an Freizeitaktivitäten übernommen. Die Freizeitaktivitäten müssen durch bspw. einen Träger organisiert und angeleitet sein. Außerdem besteht die Möglichkeit Equipment und Ausstattung für die Teilnahme an den Aktivitäten erstattet zu bekommen, z. B. Fußballschuhe, wenn das Kind in einem Fußballverein angemeldet ist.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Bild von pressfoto auf Freepik