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Niederzier

Geburt

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen.

Beschreibung

Da die meisten Kinder in Krankenhäusern geboren werden und die Gemeinde Niederzier nicht über ein solches verfügt, werden beim hiesigen Standesamt auch sehr selten nur noch Geburten beurkundet. Sollte Ihr Nachwuchs allerdings eine Hausgeburt sein, dann sind Sie bei uns richtig.

Anzeigepflichtig ist jeder Elternteil des Kindes oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Erläuterungen und Hinweise