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Dokumente
In Deutschland werden seit 1. Januar 2024 statt eines Kinderreisepasses die für Erwachsene üblichen Dokumente ausgestellt.
Der Deutsche Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ vom 7. Juli 2023.
Statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ muss künftig auch für Babys und Kleinkinder ein elektronischer Reisepass mit der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen oder ein Personalausweis für Reisen innerhalb der EU beantragt werden. Beide Ausweisdokumente haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.
Um einen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen wird benötigt:
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Geburtsurkunde Ihres Kindes oder vorheriges Ausweisdokument
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aktuelles biometrisches Foto Ihres Kindes
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Ausweisdokumente von Mutter und Vater
- Das Kind
Kommt ein Elternteil nicht mit zum Amt, benötigen Sie die jeweilige Einverständniserklärung des Partners bzw. der Partnerin. Wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben, müssen Sie dies nachweisen können.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. (Öffnet in einem neuen Tab)
Gebühren
Reisepass (Standard mit 32 Seiten)
37,50€ für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre Gültigkeit)
70,00€ für Personen über 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit)
Expresspass - Grundgebühr zuzüglich 32,00€
Reisepass mit 48 Seiten für Vielreisende
59,50€ für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre Gültigkeit)
82,00€ für Personen über 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit)
Maschinenlesbarer vorläufiger Reisepass - nur unter bestimmten Voraussetzungen auszustellen
26,00€ (1 Jahr Gültigkeit)
Personalausweis
22,80 € unter 24 Jahren (6 Jahre Gültigkeit)
28,80 € über 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit)
Bemerkung
Antragstellung
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich, da bei der Beantragung die Unterschrift geleistet werden muss.
Abholung
Die Bearbeitung kann bei Reisepässen bis zu 6 Wochen und bei Personalausweisen bis zu 4 Wochen benötigen. Der Reisepass/Personalausweis kann dann nach Beantragung persönlich oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Der bisherige Reisepass/Personalausweis muss vorgelegt werden.
Der vorläufige Reisepass wird sofort nach Antragstellung ausgehändigt.
Nutzen Sie die Statusabfrage zum Ausweisantrag:
Antragsstatus hoheitlicher Dokumente (z.B. Personalausweis und Reisepass) (Öffnet in einem neuen Tab)
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Ort
Bürgerservice
Kinderreisepass
Rathaus Niederzier
Rathausstraße 8
52382 Niederzier
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Frau Lisa Bieder | Sachbearbeitung | 02428 84107 | |
Frau Monika Bringmann | Sachbearbeitung | 02428 84106 | |
Tanja Kunze | Sachbearbeitung | 02428 84104 |
Organisationseinheiten
Name |
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Bürgerservice |