Beschreibung
Antragstellung
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich, da bei der Beantragung die Unterschrift geleistet werden muss.
Gültigkeit
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Es empfiehlt sich daher, mit der Ausstellung der vorläufigen Personalausweises gleichzeitig einen neuen Bundespersonalausweis zu beantragen.