Beschreibung
Antragstellung
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich, da der Beantragung die Unterschrift geleistet werden muss.
Gültigkeit
- 6 Jahre Gültigkeit bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- 10 Jahre Gültigkeit bei Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres