Inhalt anspringen

Niederzier

Einladung zur Mitgliederversammlung

Der SV Schwarz-Weiß Huchem-Stammeln 1919 e.V. läd zur Mitgliederversammlung am Freitag, den 08.03.2024 um 18.30 Uhr im Bürgerhaus in Huchem-Stammeln ein.

Veranstaltungsinformationen

Datum & Uhrzeit

08.03.202418:30

Verehrtes Vereinsmitglied,

zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung laden wir recht herzlich ein und würden uns über Ihr Kommen freuen. Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich die oder der eine noch zu einer Mitarbeit im Vereinsvorstand bereit erklären würde, um die aktuelle Arbeitsbelastung bei den einzelnen jetzigen Vorstandsmitgliedern zu verringern. Meldungen nehmen die aktuellen Vorstandsmitglieder im Vorfeld oder bei der Mitgliederversammlung gerne entgegen.

TAGESODNUNG
1.         Begrüßung und Gedenken der Verstorbenen

2.         Ehrungen

3.         Anträge
a)         Auflösung der Tennisabteilung
b)         Auflösung der Bouleabteilung
c)         Auflösung der Alte Herren Abteilung
d)         Antrag des Jugendfördervereins Sophienhöhe auf Änderung der Beiträge bei einer Mitgliedschaft im Jugendförderverein
e)         Satzungsänderungen §1 Abs. I; §9 Abs. V und Abs. VII Nr. 3; §10 Abs. I Buchstabe b und Abs. IV

4.         Berichte
a)         des Vorstandes zu allgemeinen Themen
b)         Spielbetrieb
c)         Jugendabteilung

5.         Kassenbericht 2023

6.         Haushaltsvoranschlag 2024

7.         Bericht der Kassenprüfer

8.         Antrag auf Entlastung des Vorstands

9.         Wahl eines Versammlungsleiter(s/in)

10.       Neuwahl des Vorstands
a)         Vorsitzende(r)
b)         stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
c)         Geschäftsführer(in)
d)         stellvertretende(r) Geschäftsführer(in)
e)         Kassier(in)
f)         Stellvertretende(r) Kassier(in)
g)         Abteilungsleiter(in) Jugend
h)         Stellvertreter(in) Abteilungsleiter(in) Jugend
i)         Sozialwart(in)
j)         Pressewart(in)
k)         EDV-Beauftrage(r)
l)         Maximal 4 Beisitzer(innen)
m)         Kassenprüfer(innen)
n)         Vereinslokal

11.       Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und außerordentliche Beiträge

12.       Allgemeine Aussprache

Über Anträge, die nicht schon in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese mindestens acht Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden des Vereins Hans Gregor Abels Nelly-Pütz. Str.33, 52382 Niederzier oder beim 2. Vorsitzenden des Vereins Sayid Balaban Köttenicher Str. 113, 52382 Niederzier eingegangen sind.

Inhalt der Anträge
Eine ausführliche Begründung der Anträge wird auf der Mitgliederversammlung erfolgen. Sie können aber vorab auch auf der Internetseite des Vereins www.sv-huchem-stammeln.de eingesehen werden oder beim geschäftsführenden Vorstand pers. erfragt werden.

zu Tagesordnungspunkt 3a,3b und 3c
Alle drei Abteilungen sind nicht mehr aktiv und haben ihre Auflösung beschlossen, wozu beim Hauptvorstand schriftl. Begründungen vorliegen.

zu Tagesordnungspunkt 3d

Der Jugendförderverein möchte auch zukünftig für die älteren Jahrgänge den Spielbetrieb in höheren Spielklassen gewährleisten und dafür ggf. externe qualifizierte Trainer beschäftigen. Diese müssen in der Regel aber bezahlt werden.

zu Tagesordnungspunkt 3e
§1 Abs. I
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Bisher hieß es: „beim Amtsgericht Jülich eingetragen“. Zukünftig:“ beim örtlich zuständigen Amtsgericht eingetragen“

§9 Abs. V
Der Absatz regelt die Form der Einladungen zur Mitgliederversammlung. Bisher hieß es: „Presseorgane der Gemeinde, Vereinszeitung, Aushängekästen“ (Zitat Ende).

Zukünftige Version: „Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand durch Veröffentlichung (Presseorgane der Gemeinde, Vereinszeitung, Aushängekästen, per E-Mail oder bei außerhalb der Gemeinde Niederzier wohnende Mitglieder alternativ postalisch“).

§9 Abs. VII Nr. 3
Der Absatz sieht vor, dass Anträge 8 Tage vor der Versammlung beim Geschäftsführer eingereicht sein müssen.

Zukünftig vorgesehen ist:
„wenn diese mindestens acht Tage vor der Versammlung bei einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes eingegangen sind“.

§10 Abs. I Buchstabe b
Da sich drei Abteilungen aufgelöst haben, stellen sie auch keine Vorstandsmitglieder mehr. Der neue Text lautet dann:

b) als Gesamtvorstand bestehend aus: dem geschäftsführenden Vorstand, dem/der Abteilungsleiter(in) für Jugend, dem /der Abteilungsleiter(in) Seniorenfußball, dem/der Sozialwart(in), dem/der Pressewart(in), dem/der EDV Beauftragten, dem/der Stellvertreter(in) des/der Abteilungsleiters(in) Jugend, der/des Geschäftsführerin(s) und der/des Kassenführerin(s) sowie maximal 4 Beisitzern.

Bei Bedarf können weitere Personen hinzugezogen werden. Diese besitzen kein Stimmrecht.

§10 Abs.IV
Hierin ist u.a festgelegt, dass der Gesamtvorstand monatlich tagen muss. 

Die neue Version lautet: „Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands und des Gesamtvorstandes. Letzterer tritt mindestens alle zwei Monate zusammen oder wenn drei seiner Mitglieder es beantragen“.

Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Hans Abels, 1.Vorsitzender SV SW Huchem-Stammeln

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • SV Schwarz-Weiß Huchem-Stammeln 1919 e.V.