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Niederzier

Ansteigendes Vorkommen von Wildgänsen im Gemeindegebiet wird zum Problem

Das immer weiter ansteigende Vorkommen von Wildgänsen im Gemeindegebiet führt zur Verkotung, die eingedämmt werden muss.

Zur Eindämmung der hohen Wild-, Kanada- und Nilganspopulation ist das Füttern von Wildtieren in der Gemeinde Niederzier ab sofort untersagt

Seit längerer Zeit erhält die Ordnungsbehörde der Gemeinde Niederzier zahlreiche und massive Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über das immer weiter ansteigende Vorkommen von Wildgänsen im Gemeindegebiet. Dies hat zur Folge, dass neben Parkanlagen sowie Kinderspielplätzen zwischenzeitlich auch private Grundstücke von den betreffenden Wildvögeln in Anspruch genommen werden.

Aufgrund der hierdurch auftretenden, großflächigen Verkotung – insbesondere von Kinderspielplätzen und Liegebereichen –, aber auch von privateigenen Gartenflächen, Außenanlagen sowie Fahrzeugen sind mittlerweile untragbare Beeinträchtigungen eingetreten. Daneben ist durch die großflächige Verkotung von Spielgeräten und dazugehörigen Sandflächen deren Benutzung zwischenzeitlich sehr unattraktiv bis unmöglich geworden.

Darüber hinaus besteht auch durch die Ablagerung von Vogelkot und Futtermittelresten in stehenden Gewässern die Gefahr, dass diese kippen. Das heißt, dass das Wasser nicht mehr mit genügend Sauerstoff angereichert ist und das die in den Gewässern lebenden Fische gefährdet. 

Auch ist in letzter Zeit häufig zu beobachten, dass der Nachwuchs anderer hier angesiedelter Wasservögel, insbesondere der Stockente, in den meisten Fällen das Kükenalter nicht überlebt, was in erster Linie auf das invasive Verhalten der Wildgänse zurückgeführt wird. 

Die schnelle Expansion der Wildgänse geschieht ungehindert, da die Nil- und Kanadagänse innerhalb der betreffenden Anlagen keine natürlichen Feinde haben. Entsprechende Vergrämungsmaßnahmen mit Tierattrappen, die in der Vergangenheit versuchsweise aufgestellt wurden, haben leider nicht den erhofften Erfolg gebracht. 

Durch die Gemeinde Niederzier werden daher, nach erfolgter Beratung durch Experten Maßnahmen erwogen, die geeignet sind, das Lebensumfeld der Nil- und Kanadagänse unattraktiver zu machen, um eine weitere Expansion dieser Tiere einzudämmen. In erster Linie ist es erforderlich, das derzeit für die Tiere übermäßig vorhandene Futterangebot zu reduzieren. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Fortpflanzungs- und Niederlassungsbereitschaft der Tiere eingedämmt wird. Eine Gefahr für die hier lebenden Wildtiere ist hiermit nicht verbunden.

Die in der Vergangenheit durch die Ordnungsbehörde veranlasste Aufstellung von Schildern – teils mit entsprechenden Erläuterungen über die Gründe - hat leider nicht dazu geführt, dass die Fütterung der Gänse durch Parkbesucher und Passanten nachgelassen hätte. Die bisherige Bitte, von der Fütterung der Tiere abzusehen, wurde daher durch ein Verbot der Fütterung von Wildtieren aller Art ersetzt und die bestehende ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Niederzier – gemäß einstimmigen Beschluss des Gemeinderates vom 23.06.2022 - dementsprechend angepasst. Dieser Verordnung zufolge ist ab sofort jegliches Füttern von Wildtieren aller Art außerhalb des eigenen Grundstückes auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Niederzier untersagt, wobei Zuwiderhandlungen mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Fütterungen, die aufgrund des geltenden Jagdrechtes ausdrücklich erlaubt sind, worunter die Fütterung von Wasservögeln jedoch in keinem Fall fällt.

Es wird daher eindringlich dazu aufgerufen, die Fütterung insbesondere von Wasservögeln auf dem Gebiet der Gemeinde Niederzier künftig zu unterlassen. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Population der Wildgänse nachhaltig einzudämmen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das nunmehr umgesetzte Fütterungsverbot auch im Sinne der betreffenden Tiere selbst erlassen wurde, da hierin eine Möglichkeit gesehen wird, eine ggf. notwendig werdende Bejagung der Tiere zu vermeiden. Die Einhaltung des Fütterungsverbotes dient daher auch den Interessen von Vogelliebhabern.

Über das Fütterungsverbot hinaus sind aktuell weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Wildgansbestände in Planung, die derzeit noch ausgearbeitet werden.

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Niederzier

Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Niederzier kann über folgenden Link eingesehen werden:

Gemeinde Niederzier als örtliche Ordnungsbehörde

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