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Niederzier

Förderung von Stecker-PV-Anlagen im Gemeindegebiet Niederzier

In Zeiten der Ressourcenknappheit, aber auch durch das Umdenken vieler Bürgerinnen und Bürger, rücken erneuerbare Energien immer mehr in den Vordergrund. Eine Förderung von Stecker-PV-Anlagen ist nun möglich!

Erneuerbare Energien werden von vielen privaten Haushalten bereits jetzt genutzt.

Dabei sind nicht immer nur die großflächigen Anlagen, für die es bereits diverse Förderprogramme, unter anderem das Klimaschutzprogramm des Kreises Düren, gibt, sondern gerade auch kleinere Anlagen, wie sogenannte Stecker-PV-Anlagen, in der Fachsprache auch Guerilla PV-Anlagen genannt, interessant. Diese sind, wie der Name bereits vermuten lässt, mit einem haushaltsüblichen Stecker ausgestattet und direkt nutzbare Solarmodule, die Strom für die direkten Verbraucher, wie zum Beispiel Kühlschränke oder Gefriertruhen, erzeugen. 

Der Rat der Gemeinde Niederzier hat am 23.06.2022 eine Förderung von Stecker-PV-Anlagen im Gemeindegebiet Niederzier beschlossen. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 stehen jeweils 5.000 € für die Förderung solcher Anlagen zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Betriebe
  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen, Gesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen sowie Vereine.

Eine Förderung von Stecker-Solargeräten darf vom vorgenannten Personenkreis – bei Einverständnis des Gebäudeeigentümers - auch für Mietwohnungen beantragt werden.

Gefördert wird der Erwerb der Stecker-PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 150 und 600 Watt.

Die Fördersumme beträgt 150,00 € und wird nach der Vorlage folgender Unterlagen ausgezahlt:

  • einer entsprechenden Rechnung,
  • einer Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, 
  • einer Anmeldebestätigung beim zuständigen Netzbetreiber, 
  • Bildern der installierten Anlage 
  • sowie der Angabe Ihrer Bankverbindung und Anschrift ausgezahlt. 

Gerne können Sie den Förderantrag auch bereits bei Bestellung der Anlage beantragen und sich damit entsprechende Fördermittel reservieren; eine Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Montage sowie Vorlage einer entsprechenden Rechnung. Bereits in der Vergangenheit getätigte Käufe können leider keine Förderung mehr erhalten.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Um die Förderung einer Stecker-PV-Anlage zu beantragen, ist ein Antrag per

oder per Post bei der

Gemeinde Niederzier
Herrn Jan Merlau
Abteilung 4 – Amt für Bauen und Planen
Rathausstraße 8
52382 Niederzier

einzureichen.

Der Antrag ist formlos per E-Mail oder per Post einzureichen.

Die Gemeinde Niederzier behält sich vor, eine Vor-Ort-Prüfung durchzuführen. Bei nicht sachgemäßer Mittelverwendung können diese zurückgefordert werden.

Die Fördernehmenden verpflichten sich, bei der Förderung von Stecker-Solargeräten das geförderte Gerät mindestens 5 Jahre, ab dem Tag der ersten Inbetriebnahme, in einem funktionstüchtigen Betrieb zu halten. Andenfalls behält die Gemeinde Niederzier sich vor, die Fördermittel entsprechend zurückzufordern.

Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge des Antragseingangs. Es wird maximal eine gleichartige Anlage für Antragstellende gefördert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung. Vielmehr entscheidet die Gemeinde Niederzier als Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der dem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.