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Niederzier

Heimat-Preis 2024

Bewerben Sie sich bis zum 30.06.2024 mit Ihrem Projekt!

Unter dem Motto „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ hat das Land NRW ein Programm zur Heimatförderung ins Leben gerufen. Die Gemeinde Niederzier nimmt an diesem Projekt teil und kann auch im Jahr 2024 den Heimatpreis ausloben.

In diesem Jahr können sich wieder Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine mit Projekten zu ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten zum Erhalt von Traditionen und der Brauchtumspflege bewerben.

Vergabekriterien:

  • Ein klarer Heimatbezug muss zu erkennen sein.
  •  Das beispielhafte Engagement für die Heimat von Vereinen, ehrenamtlichen Initiativen oder Privatpersonen soll ausgezeichnet werden.

Die Projekte, Maßnahmen oder Initiativen müssen in der Gemeinde Niederzier verortet sein, allgemein zugänglich, zukunftsorientiert und nachhaltig sein. In den Bewerbungen sollte die zu würdigende Tätigkeit insbesondere hinsichtlich ihres Bezuges zu den oben genannten Kriterien dargestellt werden. 

Preisgeld:
Insgesamt wird für das Jahr 2024 ein Preisgeld in Höhe von 5.000,00 € ausgelobt. Das Preisgeld kann auf bis zu 3 Projekte aufgeteilt werden.

Bewerbungen:
Bewerbungen für den Heimat-Preis der Gemeinde Niederzier können bis zum 30.06.2024 schriftlich (Gemeinde Niederzier, Rathausstraße 8, 52382 Niederzier) oder per E-Mail an  gemeindeniederzierde unter dem Stichwort „Heimat-Preis“ abgegeben werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schüller
Tel.: 02428/84-310
E-Mail:  vschuellerniederzierde
gerne zur Verfügung.

Die Bewerbungsunterlagen müssen eine aussagekräftige Beschreibung des Engagements bzw. Projekts sowie Informationen zu den Zielen, Akteuren/Trägern enthalten. 

Zu spät eingegangene Anträge sowie Anträge ohne nähere Begründung können nicht berücksichtigt werden.

Über die Vergabe des Heimatpreises entscheidet der Rat der Gemeinde Niederzier.

Die Preisverleihung ist für Ende des Jahres geplant. Die Preisträger stellen sich anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene.

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Bildnachweise

  • © MHKBG NRW