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Niederzier

Erste Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Niederzier

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen.

Grundlage für die Erstellung dieser Lärmaktionspläne bilden in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. 

Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in den Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr. 

Für die Gemeinde Niederzier besteht die Verpflichtung bis zum Sommer 2024 einen Lärmaktionsplan für die betroffenen Straßen- sowie Schienenabschnitte aufzustellen und zu beschließen. Die Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken des Bundeserfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Im ersten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Gemeinde Niederzier auf einer Online-Plattform des Landes Nordrhein-Westfalen für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt und Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Niederzier mitzuteilen. Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erfolgt eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier wird der Entwurf des Lärmaktionsplans präsentiert und Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt. Die Beteiligung zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Niederzier erfolgt über das Online-Portal „Beteiligung NRW“.

Die Mitteilung von Hinweisen ist im Zeitraum vom 5. Dezember 2023 bis zum 14. Januar 2024 unter folgenden Link ab dem genannten Zeitraum möglich:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Bild von nensuria auf Freepik; modifiziert durch Gemeinde Niederzier