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Niederzier

Corona-NEWS 30.10.2020 - Neue Corona-Regeln ab dem 01.11.2020

Stand: 30.10.2020, 11.00 Uhr

Bund & Länder beschließen neue Corona-Regeln

Ab dem 02.11.2020 gelten einheitliche Einschränkungen, zunächst befristet bis zum 30.11.2020 

Am 28.10.2020 haben Kanzlerin Merkel und die Länderchefinnen und -chefs über neue Maßnahmen beraten, da die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik ansteigt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. 

Zur Vermeidung einer aktuellen nationalen Gesundheitsnotlage ist es nun leider erforderlich, uns solidarisch zu zeigen und uns ins Zurückhaltung zu üben, damit die Schwächsten der Gesellschaft geschützt werden können und um einen Zusammenbruch des medizinischen Systems zu verhindern. Zudem soll selbstverständlich ein kompletter Lockdown vermieden werden, um die Kindergärten und Schulen offen halten zu können und der Wirtschaft nicht noch weitere Schäden zuzufügen.

Aufgrund dessen sollen ab kommenden Montag, 02.11.2020, folgende Regelungen in Kraft treten:

Kontaktbeschränkungen: 

  • der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestattet
  • Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert
  • Besuche bei Verwandten und im Freundeskreis sollen auf ein Minimum reduziert werden
  • Feiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtung sind inakzeptabel

Reisen:

  • auf nicht nötige private Reisen, auch auf den Besuch von Verwandten, soll verzichtet werden
  • dies gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge
  • Übernachtungsmöglichkeiten innerhalb Deutschlands werden nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt

Veranstaltungen & Freizeitgestaltung:

  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt
  • Profisportveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt
  • Theater, Opern oder Konzerthäuser, Kinos, Messen, Freizeitparks, Saunen, Fitnessstudios, Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Bordelle werden geschlossen
  • Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser werden geschlossen
  • die Regelungen betreffen auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb, Individualsport soll ausgenommen werden

Gastronomiebetriebe:

  • Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen müssen schließen
  • davon ausgenommen wird die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause; Kantinen haben weiterhin geöffnet

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege:

  • Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, da der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
  • med. notwendige Behandlungen (Physiotherapie, medizinische Fußpflege) sind weiter möglich
  • Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen weiterhin geöffnet

Einzelhandel:

  • der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet 
  • es müssen Vorkehrungen hinsichtlich der Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen getroffen werden

Schulen und Kindergärten:

  • Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet

Heimarbeit: 

  • Unternehmen werden von Bund und Ländern aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen - wo immer dies umsetzbar ist

Pflege- und Senioreneinrichtungen:

  • die Bewohner können weiterhin Besuch empfangen  
  • es werden Schnelltests für Besucher, Bewohner und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt
  • eine Isolation der Betroffenen soll vermieden werden
  • bei steigenden Infektionszahlen werden die Maßnahmen entsprechend angepasst

außerordentliche Wirtschaftshilfe:

  • für die von der Schließung betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren
  • der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahres-monats (November 2019) für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter
  • die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt

 

Bei allen oben genannten Maßnahmen handelt es sich um Regelungen, die auf Bundesebene beschlossen wurden. Im Anschluss daran werden sodann verbindliche Erlasse mit sämtlichen Details in den einzelnen Ländern formuliert und dann über die Kreisverwaltungen an die jeweiligen Städte und Gemeinden zur Umsetzung weitergeleitet. 

Sobald dieser Erlass vorliegt, werden wir Sie erneut informieren. Bis dahin steht als erste Anlaufstelle für alle Fragen wie gewohnt das Ordnungsamt der Gemeinde Niederzier unter 02428/84-107 zur Verfügung. Zudem informieren wir Sie ständig über aktuelle Informationen auf unsere Homepage  https://www.niederzier.de (Öffnet in einem neuen Tab). Wir weisen darauf hin, dass Sie sich über die jeweilige Verordnungslage ständig eigenverantwortlich zu informieren haben und für die Einhaltung zuständig sind. 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt darüber hinaus auf seiner Internet-Sonderseite unter  https://www.mags.nrw/coronavirus (Öffnet in einem neuen Tab) tagesaktuell Informationen rund um die Corona-Pandemie zur Verfügung, die bisher auch von hier unter "Corona-News" veröffentlicht wurden. Sie erhalten detaillierte Infos nun unter dem o.a. Link.

Ihr Team aus dem Rathaus

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