Corona-NEWS ( Stand 28.08.2020, 7.00 Uhr )
Weitere Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
Liebe Niederzierer,
am 27.08.2020 hat erneut eine Telefonschaltkonferenz zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder stattgefunden, deren Ergebnisprotokoll unten in der Linkbox heruntergeladen werden kann.
Die wichtigsten Inhalte und Planungen in Kürze:
-Generell sind weitere größere Öffnungsschritte aufgrund der wieder
steigenden Infektionszahlen vorerst nicht zu erwarten.
-Weiterhin besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in
den öffentlichen Bereichen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern
nicht eingehalten werden kann.
Es besteht zwischen Bund und Ländern die Einigkeit, dass für Verstöße gegen diese Pflicht mindesten 50 € Bußgeld zu erheben sind. Hier ergeht noch einmal der Hinweis, dass in Nordrhein-Westfalen für Verstöße dieser Art durch die Ordnungsbehörden Bußgelder in Höhe von 150 € zu erheben sind, auch im Falle eines Erstverstoßes. Wir bitten Sie daher eindringlich, diese Regelung unbedingt einzuhalten.
-Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass bundesweit eine
Quarantäne-Entschädigung nicht mehr erfolgen soll, wenn die Quarantäne
aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein ausgewiesenes Risikogebiet
erforderlich wird. Dies soll ausdrücklich nur für Fälle gelten, in denen
das betreffende Land bereits vor der Einreise als Risikogebiet
klassifiziert wurde.
-Die Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten wird vorerst
aufrechterhalten.
-Insbesondere zur Sicherung der Kinderbetreuung und damit zur Sicherung
des Schulbetriebes soll der Anspruch auf Kinderkrankengeld für gesetzlich
Versicherte ausgeweitet werden. Im Jahr 2020 soll der Anspruch um 5 Tage
pro Elternteil ( 10 Tage für Alleinerziehende ) erweitert werden.
-Großveranstaltungen werden voraussichtlich bis Ende Dezember 2020
untersagt bleiben.
-Es besteht die Möglichkeit, dass die zuletzt gelockerten Regelungen für
Familienfeste etc. vor allem bezüglich der Teilnehmerzahl wieder strenger
gefasst werden. Zu dahingehenden Planungen sollte zunächst der für NRW
geltende Verordnungstext abgewartet werden.
-Da die Pandemielage weiterhin fortbesteht, ist jederzeit mit weiteren
Regelungen oder Regeländerungen zu rechnen.
Die aktuellen Corona-Verordnungen des Landes NRW gelten bis 31.08.2020. Inwieweit alle Ankündigungen der Konferenz auch in NRW umgesetzt werden, oder ob hier ggfs. weitergehende Regelungen ergehen, kann derzeit nicht abgesehen werden. Sobald uns die neuen Verordnungstexte vorliegen, werden wir hierüber informieren. Die Informationen erfolgen somit unter dem Vorbehalt der entsprechenden Verordnungs- und Gesetzesregelungen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Das Team aus dem Rathaus