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Niederzier

Corona-NEWS 28.08.2020

Stand: 28.08.2020, 7.00 Uhr

Corona-NEWS ( Stand 28.08.2020, 7.00 Uhr )

Weitere Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Liebe Niederzierer,

am 27.08.2020 hat erneut eine Telefonschaltkonferenz zwischen der Bundesregierung  und den Regierungen der Länder stattgefunden, deren Ergebnisprotokoll unten in der Linkbox heruntergeladen werden kann.

 

Die wichtigsten Inhalte und Planungen  in Kürze:

 

-Generell sind weitere größere Öffnungsschritte aufgrund der wieder      

 steigenden Infektionszahlen vorerst nicht zu erwarten.  

-Weiterhin besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in 

 den öffentlichen Bereichen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern 

 nicht eingehalten werden kann. 

Es besteht zwischen Bund und Ländern die Einigkeit, dass für Verstöße gegen diese Pflicht mindesten 50 € Bußgeld zu erheben sind. Hier ergeht noch einmal der Hinweis, dass in Nordrhein-Westfalen für Verstöße dieser Art durch die Ordnungsbehörden Bußgelder in Höhe von 150 € zu erheben sind, auch im Falle eines Erstverstoßes. Wir bitten Sie daher eindringlich, diese Regelung unbedingt einzuhalten.

-Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass bundesweit eine 

 Quarantäne-Entschädigung nicht mehr erfolgen soll, wenn die Quarantäne 

 aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein ausgewiesenes Risikogebiet

 erforderlich wird. Dies soll ausdrücklich nur für Fälle gelten, in denen

 das betreffende Land bereits vor der Einreise als Risikogebiet 

 klassifiziert wurde.   

-Die Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten wird vorerst

 aufrechterhalten.

-Insbesondere zur Sicherung der Kinderbetreuung und damit zur Sicherung

 des Schulbetriebes soll der Anspruch auf Kinderkrankengeld für gesetzlich

 Versicherte ausgeweitet werden. Im Jahr 2020 soll der Anspruch um 5 Tage

 pro Elternteil ( 10 Tage für Alleinerziehende ) erweitert werden. 

-Großveranstaltungen werden voraussichtlich bis Ende Dezember 2020

 untersagt bleiben.

-Es besteht die Möglichkeit, dass die zuletzt gelockerten Regelungen für

 Familienfeste etc. vor allem bezüglich der Teilnehmerzahl wieder strenger

 gefasst werden. Zu dahingehenden Planungen sollte zunächst der für NRW

 geltende Verordnungstext abgewartet werden.

-Da die Pandemielage weiterhin fortbesteht, ist jederzeit mit weiteren

 Regelungen oder Regeländerungen zu rechnen.

  

Die aktuellen Corona-Verordnungen des Landes NRW gelten bis 31.08.2020. Inwieweit alle Ankündigungen der Konferenz auch in NRW umgesetzt werden, oder ob hier ggfs. weitergehende Regelungen ergehen, kann derzeit nicht abgesehen werden. Sobald uns die neuen Verordnungstexte vorliegen, werden wir hierüber informieren. Die Informationen erfolgen somit unter dem Vorbehalt der entsprechenden Verordnungs- und Gesetzesregelungen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

Das Team aus dem Rathaus

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