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Niederzier

Corona-NEWS 18.10.2020

Stand: 18.10.2020, 12.00 Uhr

Corona-NEWS ( Stand 18.10.2020, 12.00 Uhr )

Wichtige Hinweise zur neuen Corona-Schutzverordnung und den Maßnahmen des Kreises Düren hierzu

 

Das Infektionsgeschehen bezüglich der Covid-19-Pandemie nimmt bekanntlich in Deutschland gerade einen sehr dynamischen Verlauf. Um diese Entwicklung so gut wie möglich einzudämmen, hat das Land NRW kurzfristig eine überarbeitete Corona-Schutzverordnung erlassen, die eine lokale Steuerung notwendiger Maßnahmen vorschreibt ( § 15 a der neuen Verordnung ). Hiernach müssen die Kreise und kreisfreien Städte in NRW ab Vorliegen der in der Verordnung definierten 7-Tages-Inzidenzwerten Maßnahmen ergreifen, die über die eigentliche Corona-Schutzverordnung hinausgehen. Unter dem 7-Tages-Inzidenzwert ist die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen, bezogen auf 100.000 Einwohner, zu verstehen.

Hierbei gibt es zwei Gefährdungsstufen. Stufe 1 besteht ab einem 7-Tages-Inzidenzwert von 35, Stufe 2 ab einem Wert von 50.

Der Kreis Düren als zuständige Behörde hat mit Allgemeinverfügung vom 17.10.2020 das Vorliegen der Gefährdungsstufe 2 festgestellt, so dass ab Montag, dem 19.10.2020, 0.00 Uhr weitergehende Regelungen im Kreis Düren und somit auch in der Gemeinde Niederzier gelten.

Welche Regelungen gelten dann genau?

Über die geltende Corona-Schutzverordnung hinaus gelten dann folgende Einschränkungen:

Mit Gültigkeit ab dem 19. Oktober 2020 gilt eine Sperrstunde für Gaststätten und ein generelles Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr. Zudem dürfen private Feiern im öffentlichen Raum, beispielsweise Hochzeiten, Geburtstage und Jubiläen, nur noch mit höchstens 10 Personen stattfinden. Im öffentlichen Raum und in der Gastronomie dürfen maximal 5 Personen zusammenkommen. Zudem gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu erwarten ist. Eine genaue Auflistung der Orte wird in der Allgemeinverfügung konkretisiert.

Ab Freitag, 23.10.2020 dürfen an Veranstaltungen (Konzerte, Aufführungen, Sportevents) und Versammlungen nur noch 100 Personen teilnehmen, sofern kein Hygienekonzept vorgelegt wurde. Wurde drei Tage vor dem Veranstaltungstermin ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt vorgelegt, dürfen maximal 500 Personen im Freien und maximal 250 Personen in Innenräumen teilnehmen. Es gilt eine Maskenpflicht am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen muss eingehalten werden.

Wie lange gelten diese Regelungen?

Die Allgemeinverfügung des Kreises Düren gilt zunächst, bis die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Düren sieben Tage in Folge unter dem Wert von 50 liegt. Welche Maßnahmen dann noch erforderlich sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.

Sollte das Infektionsgeschehen aber weiterhin rasant ansteigen, sind weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen.

Hinweis:

Die Pflicht und das Recht zum Erlass der angesprochenen Allgemeinverfügungen liegt ausschließlich bei den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW. Auf die aufgestellten Regelungen hat die Gemeinde Niederzier somit ausdrücklich keinen Einfluss.   

Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger inständig, die entsprechenden Regelungen zu befolgen. Bitte wägen Sie bei Reisen oder Unternehmungen oder Treffen sorgfältig ab, ob diese sich nicht eventuell verschieben lassen, oder ganz entfallen können.

Bei Fragen oder Anliegen steht das Ordnungsamt der Gemeinde unter 02428/84-107 während der allgemeinen Bürozeiten der Verwaltung zur Verfügung.

Die neue Corona-Schutzverordnung, die abermals überarbeiteten Hygiene- und Infektionsschutzstandards sowie die ab 19.10.2020 gültige Allgemeinverfügung des Kreises Düren sind in unserer Linkbox hinterlegt.

Bitte beachten Sie auch die oben verlinkte Seite des zuständigen Ministeriums MAGS NRW, die engmaschig aktualisiert wird.

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team aus dem Rathaus

 

 

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