Ab sofort sind die gemeindlichen Bolzplätze, Minispielfelder und Skateranlagen wieder für die Nutzung freigegeben!
Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die gültigen Abstands- und Hygieneregeln auch für den Bereich des Freizeitsports gelten und strengstens zu beachten sind. Auch wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Spiel- und Sportanlagen nur für ihren originären Zweck genutzt werden dürfen.
Personenzusammenkünfte und sonstige Nutzungen der Anlagen, die nicht sportlichen Zwecken dienen, sind untersagt.
Um dringende Beachtung wird gebeten!