Der Anspruch auf eine Notbetreuung an Schulen und Kindergärten wird ab 27.04.2020 ausgeweitet!
Achtung! Der Anspruch auf eine Notbetreuung an Schulen und Kindergärten wird ab 27.04.2020 ausgeweitet! (Stand: 25.04.2020, 19.30 Uhr)
Die bestehende Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO, die die sogenannte Notbetreuung regelt, ist erneut modifiziert worden. Die neue Fassung tritt ab dem 27.04.2020 in Kraft.
Was ändert sich?
Im Gegensatz zur bisherigen Regelung haben jetzt auch erwerbstätige, alleinerziehende Eltern einen Anspruch auf eine Notbetreuung für ihr Kind, unabhängig davon, ob diese Eltern einem der sogenannten Schlüsselberufe nachgehen. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeiten von ihrem Umfang und von ihrer Lage her eine Notbetreuung erfordern.
Weiter haben alleinerziehende Eltern, die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, Anspruch auf eine Notbetreuung für ihr Kind.
Dies gilt aber jeweils nur, wenn eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann.
Die Altersgruppe der Kinder, die unter die mögliche Notbetreuung fallen, bleibt unverändert.
Voraussetzungen sind der schriftliche Nachweis des Arbeitgebers zu Umfang und Lage der Arbeitszeiten oder bei Abschlussprüfungen der schriftliche Nachweis der Schule oder Hochschule sowie eine Eigenerklärung der Alleinerziehenden, dass die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Entsprechende Mustervordrucke finden Sie weiter unten verlinkt!
Bitte geben Sie Ihr Kind weiterhin nur dann in die Notbetreuung, wenn dies alternativlos ist. Sie helfen damit aktiv mit, weitere etwaige Infektionsketten zu unterbinden!
Vordrucke für die erweiterte Notbetreuung ab dem 27.04.2020
Aktuelle Hinweise der Grundschulen für Eltern von Grundschulkindern
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Entscheidung von Bund und Land in dieser Woche haben zu einigen Neuerungen geführt, die wir Ihnen gerne kurz mitteilen möchten.
Die gemeindlichen Grundschulen bleiben zunächst noch bis zum 04.05.2020 für alle Schülerinnen und Schüler geschlossen.
Die bisherige Notbetreuung wird ab dem 23.04.2020 erweitert, wozu es eine Liste der Berufsgruppen als Anlage zur Corona-Betreuungs-Verordnung gibt. Diese kann weiter unten abgerufen werden.
Bis zur schrittweisen Wiederöffnung der Schulen werden wir den Kindern weiterhin auf dem bekannten Wege Unterrichtsmaterial und Aufgaben zur Verfügung stellen.
Ab der kommenden Woche treffen wir als Grundschule gemeinsam mit der Gemeinde Niederzier die Vorbereitungen für die Zeit nach dem 04.05.2020.
Bei Fragen zur Notbetreuung wenden Sie sich bitte ab dem nächsten Montag an die Gemeinde Niederzier. Gerne per Email oder aber auch telefonisch.
Vielen Dank für all das Verständnis und die Solidarität!!!
Ihre Schulleitung
Hinweise für Eltern von Schülern der Gesamtschule Niederzier-Merzenich
Hinweise zum Schulbetrieb an der Gesamtschule Niederzier-Merzenich entnehmen Sie bitte der Homepage der Gesamtschule. Infos werden dort in Kürze bereitgestellt.
Hinweise für die Eltern von Kindergartenkindern
Liebe Eltern der Kindergartenkinder,
auch für die Betreuung unserer Kindergartenkinder haben sich neue Regelungen ergeben. Leider müssen die Einrichtungen generell weiterhin bis zum 04.05.2020 geschlossen bleiben.
Es gibt aber analog der Grundschulen die Möglichkeit einer erweiterten Notbetreuung ab dem 23.04.2020. Die Liste der zur Notbetreuung ab dem 23.04. berechtigten Berufsgruppen ist weiter unten als Anlage zur Corona-Betreuungs-Verordnung abrufbar.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Solidarität!!!
Das Team aus dem Rathaus
23.04.2020 Aktuelle Vorschriften
Die jeweils aktuelle Corona-Schutzverodnung und Corona-Betreuungsverordnung sowie eine Aufstellung mit Tätigkeitsbereichen für die erweiterte Notfallbetreuung ab dem 23.04.2020 finden Sie hier. Ebenfalls finden Sie hier den Vordruck zur Beantragung der Notbetreuung.
Vordruck
Aktuelle Vorschriften
Allgemeine Informationen zum Corona-Virus in arabischer, französischer und persischer Sprache
Wichtige Hinweise für Eltern
Hier finden sie die Elterninformationen, getrennt nach Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie den Antragsvordruck für die Notbetreuung
Wichtige Infos für Unternehmen und Gewerbetreibende in der Gemeinde Niederzier
Sowohl das Land NRW als auch die Gemeinde Niederzier wollen die Unternehmen in den derzeit schwierigen Zeiten unterstützen. Die Landesregierung hat beschlossen, mit einem Sondervermögen von rund 25 Millionen Euro die Wirtschaft in NRW zu unterstützen. Das Land möchte schnell, unbürokratisch und wirksam handeln und stellt eine Vielzahl von Instrumenten bereit, die passgenau auf die Bedarfe der unterschiedlichen Unternehmensgrößen zugeschnitten sind.
Zu den Hilfen gehören auch steuerliche Maßnahmen und hier kommt die Gemeinde Niederzier ins Spiel.
Die Finanzverwaltung des Landes NRW kommt den von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen.
Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
Das Steueramt der Gemeinde Niederzier nimmt ab sofort Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung 2020 entgegen und leitet sie zur Bearbeitung an das zuständige Finanzamt weiter, sofern dort nicht schon selbst ein entsprechender Antrag gestellt wurde.
Der Herabsetzungsantrag ist schriftlich einzureichen und kurz näher zu begründen (u.a. mit Angaben zu den erwarteten Gewinn- und Umsatzentwicklungen in 2020).
Bis zum Eingang des neuen Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlung wird die Gemeinde Niederzier die derzeit ausstehenden Zahlungen zinslos stunden.
Ebenso wird die Gemeinde Niederzier Unternehmen und Gewerbetreibende, die infolge der Corona-Wirtschaftskrise derzeit Liquiditätsengpässe haben, auch sonstige Grundsteuer- (Fälligkeit 15.5.2020) und Gewerbesteuerzahlungen (Veranlagungen aus Vorjahren, die derzeit fällig werden) bis zum 30.6.2020 zinslos stunden.
Hier genügt ein kurzer formloser Antrag an das Steueramt der Gemeinde Niederzier, ebenfalls mit Angaben zu den aktuellen Gewinn- und Umsatzentwicklungen in 2020.
Für Rückfragen steht das Steueramt der Gemeinde Niederzier unter den Telefonnummern 02428-84201, 84202, 84203 oder 84200 oder per Mail unter zur Verfügung!
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftsförderung des Kreises Düren den Unternehmen und Gewerbetreibenden mit Informationen und Beratungsleistungen unterstützend zur Seite steht.
Die obenstehenden Informationen können auch zusammengefasst in einem Schreiben der Gemeinde Niederzier heruntergeladen werden
Aufruf des Bürgermeisters
Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Die Verbreitung des Coronavirus stellt auch unsere Kommune und alle Bürgerinnen und Bürger vor extreme Herausforderungen.
Um das Virus auszuhungern, müssen wir unseren Alltag radikal ändern und Kontakte mit anderen auf das größtmögliche Minimum reduzieren. Daher sind von Bund, Land, Städten und Gemeinden flächendeckend drastische Regelungen getroffen worden, die
das öffentliche Leben einschränken. Es geht darum, Leben zu retten. Ausnahmslos jeder ist aufgefordert, seinen Teil dazu beizutragen und dafür Sorge zu tragen, dass er sich selbst und andere nicht infiziert.
Ich bitte daher alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, soziale Kontakte wenn irgend möglich zu vermeiden und die Hinweise für eine sorgfältige Hygiene einzuhalten.
Ich bin mir bewusst, dass die getroffenen Regelungen für jeden Einzelnen tiefe Einschnitte bedeuten. Egal, ob eine in Vorfreude erwartete Veranstaltung nicht stattfinden kann oder ob unter großen Herausforderungen die Betreuung der Kinder organisiert
werden muss. Wir befinden uns derzeit in einer besonderen Ausnahmesituation, die solch weitreichende Regelungen erforderlich machen. Daher bitte ich um Ihr Verständnis und um Ihre Solidarität gegenüber den Mitmenschen.
Vermeiden Sie soziale Kontakte, aber helfen Sie, wo Hilfe nötig ist. So machen es auch die zahlreichen Menschen, die im Bereich der Gesundheitsversorgung, der Pflege, bei der Feuerwehr, im Rettungsdienst und der Lebensmittelversorgung sowie Abfallentsorgung tätig sind und so die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastruktur gewährleisten. Ihnen gebührt mein besonderer Dank.
All denen, die in Sorge um ihre Gesundheit oder gar erkrankt sind, wünsche ich jetzt viel Kraft und Widerstandsgeist. Für alle anderen gilt: Bleiben Sie gesund!“
Ihr
Hermann Heuser
Bürgermeister
31.03.2020
A C H T U N G !!! Ab Mittwoch, dem 01.04.2020 tritt eine Allgemeinverfügung der Gemeinde Niederzier in Kraft. Diese hebt die gemeindlichen Regelungen der Verfügung vom 24.03.2020 aufgrund nunmehr geltender Regelungen aus der konsolidierten Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 31.03.2020 auf.
Internetseiten der Bundes- und Landesregierungen zum Corona-Virus
Auch die Bundes- und Landesregierung haben Internetseiten für allgemeinde Informationen zum Corona-Virus online! Es empfiehlt sich, auch diese regelmäßig zu besuchen.
Bitte beachten Sie dabei folgendes:
Uns erreichen vielfach Nachfragen der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederzier, welche Regelungen ab wann gelten. Vielfach herrscht Unsicherheit, da sich die im Rundfunk geäußerten Regelungen nicht mit den Regelungen in der Gemeinde Niederzier decken.
Die in Presse und Rundfunk veröffentlichten Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung gelten meist nicht sofort. Die Regelungen müssen zunächst mittels sogenannter Erlasse an die Kommunen weitergegeben werden. Die örtlichen Ordnungsbehörden haben diese Regelungen dann über Ordnungsverfügungen ( meist in Form von Allgemeinverfügungen ) umzusetzen.
Die Gemeinde Niederzier setzt die Erlasse unverzüglich nach deren Zugang um.
Maßgeblich für die Gemeinde Niederzier sind also stets die entsprechenden Allgemeinverfügungen ab deren Gültigkeit.