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Niederzier

Corona-NEWS 30.12.2020 - Ausgangsbeschränkung im Kreis Düren wird verlängert bis zum 04.01.2021

Stand: 30.12.2020, 17.30 Uhr

Ausgangsbeschränkung im Kreis Düren wird verlängert bis zum 04.01.2021. Modifizierte Corona-Schutzverordnung mit Wirkung ab morgen veröffentlicht

Liebe Niederzierer,

der Kreis Düren hat heute darüber informiert, dass die geltende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Kreisgebiet trotz sinkender Infektionszahlen vollumfänglich bis zum 04.01.2021 verlängert wird. Dies betrifft somit auch die derzeit bestehende Ausgangsbeschränkung in der Zeit von jeweils 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr. 

„Derzeit fallen die Infektionszahlen im Kreis Düren. Der Inzidenzwert (Zahl der Neu-Infektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gerechnet) liegt seit dem 2. Weihnachtstag unter 200 (heute bei 130,4). Dennoch muss die aktuell geltende Allgemeinverfügung (AV) des Kreises Düren zunächst bis Montag, 4. Januar, verlängert werden. Dies betrifft auch die derzeit gültige Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Die Regelung ist mit dem Land NRW abgestimmt. Die Verlängerung der AV hat mehrere Gründe: Zum einen sind die derzeitigen Fallzahlen nicht so aussagekräftig, da über die Feiertage deutlich weniger getestet wurde und wird. Außerdem ist die Lage in den Krankenhäusern äußerst angespannt. Aktuell werden 81 Menschen stationär behandelt, davon 20 auf Intensivstationen. Derzeit sind kaum Intensivbetten frei, da neben Covid-Patienten auch Menschen mit anderen sehr ernsthaften Erkrankungen behandelt werden (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Unfall). Somit besteht das Risiko, dass man zum Beispiel bei einem Unfall nicht bestmöglich versorgt werden kann. Das Krankenhauspersonal arbeitet an der Belastungsgrenze. Zudem ist die Zahl der Todesfälle immer noch hoch. "Unser oberstes Ziel ist es nach wie vor, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten", betont Landrat Wolfgang Spelthahn. Dies gelinge letztlich nur, wenn sich die Ausbreitung des Virus eindämmen lasse. Die Ausgangsbeschränkung dient dem Zweck, Kontakte einzuschränken. Auch in den nächsten Tagen wird angesichts der Feiertage nicht wie sonst üblich getestet werden. Mit wieder aussagekräftigeren Fallzahlen rechnet der Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes, Dr. Norbert Schnitzler, deshalb nicht vor Ende kommender Woche.“

Quelle: Kreis Düren ( www.kreis-dueren.de )

Darüber hinaus wurde die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW mit Wirkung ab morgen, dem 31.12.2020 geringfügig modifiziert. Dies betrifft überwiegend den Gastronomiebereich.

Für den Gastronomiebereich wird klargestellt, dass beim Außer-Haus-Verkauf von Speisen die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln gelten, wie für erlaubte Bereiche des Einzelhandels. Das heißt, dass sich auch hier pro angefangene 10 qm Verkaufsfläche nur ein Kunde in der Speisewirtschaft zwecks Abholung der Speisen aufhalten darf. Es wird aber im Sinne eines effektiven Infektionsschutzes dringend empfohlen, die tatsächlich im Raum anwesenden Besucher möglichst noch geringer zu halten. 

 

Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung ist in unserer Linkbox  abrufbar.

Allen Bürgerinnen und Bürgern wünschen wir auch auf diesem Wege ein frohes und glückliches, vor allem aber gesundes neues Jahr 2021!

 

Ihr Team aus dem Rathaus  

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