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Niederzier

Corona-NEWS 08.01.2021- Neue Corona-Schutzverordnung ab dem 11.01.2021 sowie Informationen für Eltern der Kinder in den gemeindlichen Kitas

Stand: 08.01.2021, 15:00 Uhr

Ab dem 11.01.2021 gelten sowohl eine neue Corona-Schutzverordnung als auch eine neue Cororna-Betreuungsverordnung

Ab dem 11.01.2020 gilt eine modifizierte Coronaschutzverordnung in NRW.

 

Die wesentlichen Inhalte der Verordnung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Mit den Änderungen der CoronaSchVO wird vor allem die Verschärfung der Kontaktbeschränkung in § 2 Abs. 2 nachvollzogen, die die Bundeskanzlerin mit der Ministerpräsidentenkonferenz am 05.01.2021 beschlossen hat. Die Verschärfung der Kontaktbeschränkung gilt nur für den öffentlichen Raum, für den privaten Bereich bleibt es bei einem Appell. Die auf Bundesebene beschlossene Streichung der Ausnahmen für Kinder unter 14 Jahren wird in NRW nicht 1:1 nachvollzogen. Vielmehr können auch die im Haushalt der Kontaktperson lebenden Kinder mit zu dem Zusammentreffen kommen.

Des Weiteren gibt es zusätzliche Ausnahmen von den Veranstaltungsverboten, u.a. für Veranstaltungen zur Jagdausübung, wenn die zuständige untere Jagdbehörde feststellt, dass diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Seuchenvorbeugung durch Reduktion der Wildschweinpopulation vor dem 31.01.2021 dringend erforderlich sind, vgl. § 13 Abs. 2 Ziffer 4 CoronaSchVO.

Die auf Bund-Länder-Ebene beschlossenen Einschränkungen der Bewegungsfreiheiten ab einem Erreichen eines Inzidenzwertes von 200 sind nicht in die CoronaSchVO unmittelbar eingeflossen.

Vielmehr bleibt es dabei, dass in NRW die Kreise und kreisfreien Städte mit erhöhten Inzidenzwerten besondere Maßnahmen in Abstimmung mit dem MAGS treffen können.

Hierzu zählen dann auch die auf Bund-Länder-Ebene beschlossenen Bewegungseinschränkungen. In solchen Fällen müsste der Kreis Düren dann also erneut eine Allgemeinverfügung erlassen. Sollte dieser Fall eintreten, würden wir hierüber über die Homepage und in den sozialen Medien informieren. 

 

Die CoronaSchVO tritt am 11.01.2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.01.2021 außer Kraft.

 

Die aktualisierte Verordnung haben wir auf unserer Linkbox hinterlegt.

 

Im Bereich der Kindertagesstätten werden sich ab dem 11.01.2021 ebenfalls Neuerungen ergeben.

Ab Montag, den 11.01.2021, wird der Betrieb in den Kindertageseinrichtungen weiter eingeschränkt, zunächst bis zum 31.01.2021.

Allen betroffenen Eltern wird postalisch ein Elternbrief des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2021 übersandt. Die maßgeblichen Informationen hieraus und weitere Infos der Gemeinde nachfolgend in Kürze: 

Es darf weiterhin nur noch in festen Gruppen betreut werden (das Personal ist hierbei ebenfalls zur Vermeidung von Durchmischungen fest an die jeweils zugewiesene Gruppe gebunden) und damit dies organisatorisch umgesetzt werden kann, werden die Betreuungsumfänge für jedes Kind um 10 Wochenstunden gekürzt.

 

Dies bedeutet in der Praxis:

 

-       Kinder mit einem Betreuungsumfang von 25 Wochenstunden werden 15 Wochenstunden betreut – die Betreuung erfolgt in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr

-       Kinder mit einem Betreuungsumfang von 35 Wochenstunden werden 25 Wochenstunden betreut – die Betreuung erfolgt in der Zeit von 7.00 – 12.00 oder von 8.00 – 13.00 Uhr

-       Kinder mit einem Betreuungsumfang von 45 Wochenstunden werden 35 Wochenstunden betreut – die Betreuung erfolgt in der Zeit von 7.00 – 14.00 oder von 8.00 – 15.00 Uhr.

 

Die Betreuung für Kinder von berufstätigen Eltern kann in Absprache mit der Kita-Leitung auf weniger als 5 Tage verteilt werden. 

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Kitas um 15.00 Uhr schließen. 

Diese Ausnahmeregelungen sind unmittelbar mit den Kita-Leitungen abzustimmen und sind aus organisatorischen Gründen zunächst bindend bis zum 31.01.2021.

 

Die Ausgestaltung der Betreuungszeiten ist auf das personell absolute Maximum ausgereizt. Die Vorgaben des Landesministeriums, die Personalressourcen ( hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Erzieherinnen nur in festen Gruppen betreuen dürfen ) sowie die Räumlichkeiten vor Ort lassen ausdrücklich keinen weiteren Spielraum zu.

 

Gleichzeitig wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Sie ihr Kind nur dann in den Kindergarten bringen, wenn dies unbedingt erforderlich ist.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und werden Sie über die weitere Entwicklung so zeitnah wie möglich informieren.

Die entsprechende Corona-Betreuungsverordnung ab dem 11.01.2021 ist ebenfalls in unserer Linkbox hinterlegt. Sie gilt zunächst ebenfalls bis zum 31.01.2021.

 

Bleiben Sie gesund!

Das Team aus dem Rathaus

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