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Niederzier

Corona-NEWS 07.01.2020 - Regelungen für den Unterricht an Schulen in Nordrhein-Westfalen vom 11. bis zum 31. Januar 2021

Stand: 07.01.2021, 17.00 Uhr

Nach der gestrigen Pressekonferenz von Frau Schulministerin Gebauer müssen „auch unsere Schulen einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten“

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt uns heute Mittag (07.01.2020, 12:38 Uhr) schriftlich mit:

„Das Ziel der Landesregierung ist ... eine möglichst schnelle Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. ... Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen."

​Die neuen Regelungen für den Unterricht in Nordrhein-Westfalen vom 11. bis zum 31. Januar 2021 im Einzelnen:

  1. Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
  2. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
  3. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
  4. Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem Jugendamt vorliegen könnte. Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert, z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, muss diese in    Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.   Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.
  5. Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten  geschrieben.

​Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, allen Schülerinnen, Schülern, Eltern und Großeltern klar zu sagen: Sollte es in den kommenden Wochen zu Lockerungen kommen, dann ist es für mich und die gesamte Landesregierung völlig klar, dass die Schulen von Anfang an dabei sind. Dafür habe ich in der KMK gekämpft und dafür werde ich mich weiter nachhaltig einsetzen.“

Sollten Sie Betreuungsbedarf für Ihr Kind haben, so melden Sie es bitte bis Samstag, 12.00 Uhr mit diesem Formular an.

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