Wie viele umweltbewusste Bürgerinnen und Bürger beobachtet die Verwaltung verstärkt und besorgt die zunehmende Versiegelung von Vorgärten in den hiesigen Wohngebieten. Vor allem vor dem Hintergrund des allgegenwärtigen Klimawandels erscheint ein Entgegenwirken zunächst auf freiwilliger Basis aus Sicht der Verwaltung geboten.
Im Zusammenhang mit dem Insektensterben und dem Rückgang der Biodiversität ist eine zeitnahe Befassung mit der Thematik notwendig. Private Vorgärten machen einen signifikanten Flächenanteil in Wohnbereichen aus. Gleichzeitig ergibt sich bei den (Vor-) Gärten auch ein großes Potential für viele kleine Naturflächen. Die Vorteile einer naturnahen Gartengestaltung liegen in geringerem Dünger- oder Gifteinsatz, der Verwendung heimischer und ökologisch sinnvoller Pflanzen und dem Erhalt der Bodenökologie. Strukturreiche Gärten stellen wichtige Habitate für Tier- und Pflanzenarten dar.
Unter dem Aspekt der Klimaanpassung stellen die versiegelten Flächen ein weiteres Problem dar. Der Abfluss wird durch Versiegelung und durch Vlies bzw. Folien gebremst, so dass sich Wasser schneller sammelt, auf die Straße oder andere Senken fließt und so die Kanalisation belastet/überlastet.
Viele andere Kommunen in Deutschland, die Bundes- und Landespolitik sowie Forscher und Wissenschaftler beschäftigen sich seit Jahren vermehrt mit dem Thema Artenvielfalt und Insektensterben bzw. in diesem Zusammenhang auch mit dem Thema Schottervorgärten.
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hat 2017 die Aktion „Rettet den Vorgarten“ ins Leben gerufen. Demzufolge wirke sich ein Schottergarten negativ auf das Mikroklima aus, weil er Frischluftschneisen blockiere. Steine speichern Wärme und strahlen sie ab. Pflanzen dagegen beschatten den Boden und sorgen für Verdunstungskühle. Statt Frischluft wird so im Sommer die Hitze noch verstärkt – ein Effekt, der sich multipliziert, je mehr Schottergärten eine Siedlung besitzt. Daher wird in jüngster Zeit in den Begründungen der Bebauungspläne explizit auf die Regelungen des § 9 Abs. 1 Nrn. 20 und 25a BauGB hingewiesen und entsprechende Pflanzverpflichtungen in Bebauungsplänen aufgenommen.
Vor diesen Hintergründen hat die Gemeinde in der Vergangenheit durch verschiedene Maßnahmen wie z. B. Berichterstattungen im Amtsblatt, Verteilung eines Flyers „Mein Vorgarten - Unser Klima“ etc. Informations- und Aufklärungsarbeit geleistet, mit dem Ziel, auf die Problematik der Schottergärten hinzuweisen und das Umweltbewusstsein bei den Bürgerinnen und Bürgern zu schärfen. Dabei wurde immer wieder appelliert, auf versiegelte Vorgärten zu verzichten bzw. bereits bestehende in natürlich gestaltete umzuwandeln.
Dieser Aufforderung sind zuletzt erfreulicherweise einige Bürgerinnen und Bürger nachgekommen. Bei dieser Gelegenheit wurde dann aber häufig die Frage nach möglichen gemeindlichen Fördermaßnahmen gestellt, um einen finanziellen Anreiz für die Umwandlung zu schaffen.
Aufgrund dieser Anregungen hat der Gemeinderat entschieden, die Umwandlung von Schottervorgärten in naturnah gestaltete Vorgärten finanziell zu fördern.
Die Gemeinde Niederzier stellt in den Jahren 2022 und 2023 eine Fördersumme von jeweils 10.000,00 € für die Umgestaltung von „Schottervorgärten“ in naturnah gestaltete Vorgärten im Gemeindegebiet Niederzier zur Verfügung. Die Förderung ist zunächst auf die Jahre 2022 und 2023 befristet.
Die entsprechende Förderrichtlinie und Antragsformulare können nachfolgend (siehe unten) abgerufen oder per E-Mail zugesendet werden.
Anträge für das Förderjahr 2022 können seit dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 gestellt werden.