Gemeindliche Baugrundstücke in Huchem-Stammeln zu veräußern
Der Rat der Gemeinde Niederzier hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 den Bebauungsplan C32 - "Zum Heistert" in der Ortschaft Huchem-Stammeln als Satzung beschlossen. Mit Datum 13.01.2023 erfolgte die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses, sodass nach dieser Veröffentlichung der Bebauungsplan jetzt rechtskräftig ist.
Da im ersten Vergabeprozess nicht alle Grundstücke veräußert werden konnten, haben Erwerbsinteressierte ab sofort erneut die Möglichkeit, sich auf die nachfolgenden gemeindlichen Baugrundstücke zu bewerben:
· Grundstück Nummer 3 mit einer Größe von ca. 393 m²
· Grundstück Nummer 9 mit einer Größe von ca. 422 m²
· Grundstück Nummer 12 mit einer Größe von ca. 555 m²
· Grundstück Nummer 13 mit einer Größe von ca. 565 m²
· Grundstück Nummer 16 mit einer Größe von ca. 422 m²
· Grundstück Nummer 17 mit einer Größe von ca. 427 m²
· Grundstück Nummer 20 mit einer Größe von ca. 384 m²
· Grundstück Nummer 21 mit einer Größe von ca. 380 m²
· Grundstück Nummer 24 mit einer Größe von ca. 267 m² (Doppelhaushälfte)
· Grundstück Nummer 25 mit einer Größe von ca. 263 m² (Doppelhaushälfte)
· Grundstück Nummer 26 mit einer Größe von ca. 496 m²
Die genaue Lage der vakanten Grundstücke können Sie dem folgenden Gestaltungsplanentwurf entnehmen:
Der Grundstückspreis pro Quadratmeter beläuft sich auf 230,- €/m² inkl. sämtlicher Kosten für die Erschließung etc. Da die Grundstücke noch nicht final vermessen sind, kann es noch zu kleineren Änderungen der einzelnen Größen kommen.
Als familienpolitischen Beitrag zur Wohnungsbauförderung gewährt die Gemeinde Niederzier Familien mit Kindern einen Nachlass. Pro Kind, bis zum 14. Lebensjahr, wird ein Nachlass von 5,- €/m² gewährt, maximal jedoch 15,- €/m².
Der Erwerber verpflichtet sich, das erworbene Grundstück innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, gerechnet ab Tag der Fertigstellung der Baustraße, mit einem Einfamilienwohnhaus zu bebauen und dieses fertigzustellen. Außerdem ist das zu errichtende Wohnhaus unmittelbar nach Bezugsfertigkeit selbst oder durch Familienangehörige 1. Grades zu beziehen und darin mindestens 10 Jahre lang ununterbrochen den Hauptwohnsitz zu behalten. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass die Arbeiten an der Baustraße im Frühjahr/Sommer 2023 abgeschlossen sind.
Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über folgenden Link:
Diese müssen bis spätestens zum 21.04.2023 bei der Gemeinde Niederzier eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen können auf folgenden Wegen eingereicht werden:
a) per Mail an baugrundstueckeniederzierde (bevorzugt)
b) auf dem Postweg an die Gemeinde Niederzier, Rathausstraße 8, 52382 Niederzier
c) per Einwurf in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, Rathausstraße 8, 52382 Niederzier
Herr Burkhard Herper unter 02428/84-405
oder
Herr Sascha Zantis unter 02428/84-414
Nach Fristablauf eingegangene Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Die vorliegenden Bewerbungen aus dem ersten Vergabeprozess verlieren ihre Gültigkeit und werden nicht mehr berücksichtigt. Dies gilt ebenso für Bewerbungen aus anderen bzw. früheren Verfahren.