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Niederzier

Sterbefall

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (Samstag zählt nicht als Werktag) angezeigt werden.

Beschreibung

Zur Anzeige ist jede Person verpflichtet, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat oder in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat oder auch jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Bei Sterbefällen in Alten- oder Pflegeheimen ist der Träger zur Anzeige verpflichtet. Allerdings sind auch dann die Angehörigen auskunftspflichtig zu Angaben, die der Träger nicht machen kann.

In der Regel werden aber Bestattungsunternehmen beauftragt, die auch die Formalitäten zur Beurkundung regeln.

Erläuterungen und Hinweise