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Niederzier

Uferbereich des Weihers im Freizeitpark Niederzier gesperrt

20.10.2023 - Der Uferbereich des Weihers im Freizeitpark Niederzier muss bis auf Weiteres gesperrt werden.

Liebe Niederziererinnen und Niederzierer,

wie einigen Niederzierer Bürgerinnen und Bürgern zwischenzeitlich vielleicht bereits aufgefallen ist, wurde durch die Gemeinde der Uferbereich entlang des Parkweihers gesperrt und mittels dahingehender Beschilderung ein Betretungsverbot ausgesprochen.  

Dies hat Gründe, die in einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Marburg liegen. Hier wurde der Bürgermeister einer Kommune mit einem vergleichbaren Gewässer der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen, nachdem ein schrecklicher Unfall zum Ertrinkungstod dreier Kinder führte.

Ein daraufhin verwaltungsseitig in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zum vorläufigen Ergebnis, dass eine haftungsrechtliche Verantwortung des Bürgermeisters für Personenschäden in Verbindung mit der vor Ort befindlichen Teichanlage nicht ausgeschlossen werden kann. In Abstimmung mit einem Fachgutachter laufen derzeit Abstimmungen, wie eine adäquate Sicherung der Teichanlage mit einer weiteren Nutzung unter Berücksichtigung haftungsrechtlicher Gegebenheiten einhergehen kann.

Bis diese Prüfungen abgeschlossen sind, muss das Betreten des Uferbereiches am Weiher im Freizeitpark Niederzier aus Gründen der Rechtssicherheit untersagt werden.

Die Gemeinde Niederzier bittet hierfür um Ihr Verständnis.

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Bildnachweise

  • Gemeinde Niederzier