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Niederzier

Corona-NEWS 20.05.2021 - Außengastronomie im Kreis Düren kann ab dem 21.05.2021 wieder öffnen

Stand: 20.05.2021, 17.00 Uhr

Ausgangssperre ebenfalls ab dem 21.05.2021 für den Kreis Düren aufgehoben!

Liebe Niederzierer,

das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat am 19.05.2021 per Allgemeinverfügung für den Kreis Düren die Inzidenzmarke unter 100 bestätigt.

Dies bedeutet, dass die Notbremse des Infektionsschutzgesetzes ab dem 21.05.2021, 00:00 Uhr, nicht mehr zur Anwendung kommt, sodass u.a. die Ausgangssperre in der Zeit von 22:00 Uhr bis zum nächsten Tag 05:00 Uhr keine Gültigkeit mehr hat.

Des Weiteren ist der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung unter den in der aktuellen CoronaSchVO vom 15.05.2021 aufgeführten Kontaktbeschränkungen zulässig.

Dies bedeutet, ein Hausstand ohne Personenbegrenzung zuzüglich einer weiteren Person, oder max. 5 Personen aus zwei Hausständen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren, geimpfte sowie genesene Personen werden hierbei nicht mitgezählt. Für geimpfte und genesene Personen entfällt ebenfalls ein Negativtest. Ein Negativtest hat eine Gültigkeit von max. 48 Stunden.

Zur besseren Übersichtlichkeit erfolgt eine Kurzübersicht der Änderungen:

  • Ausgangsbeschränkungen fallen weg
  • Treffen im privaten Raum erlaubt (unbegrenzt)

Hierzu ergeht die ergänzende Information, dass hiermit nur Besuche im gewöhnlichen Umfang gemeint sind und sich diese Lockerung nicht auf Parties und Veranstaltungen im Sinne der Coronaschutzverordnung bezieht. Parties sind weiterhin untersagt. Für Veranstaltungen gelten nach wie vor die Regeln der Coronaschutzverordnung. Diese hinterlegen wir jeweils aktuell auf  www.niederzier.de (Öffnet in einem neuen Tab).

  • Treffen im öffentlichen Raum 1 Hausstand + 1 Person oder 5 Personen aus 2 Hausständen (Kinder bis 14, Geimpfte oder Genesene zählen dabei nicht mit)
  • Einzelhandel darf ohne Termin öffnen (mit negativem Test -max. 48 Stunden alt- oder Genesene, Geimpfte)
  • Konzerte, Aufführungen im Freien möglich (mit negativem Test (max. 48 Stunden alt) oder Genesene, Geimpfte)
  • Kontaktfreier Sport im Freien mit bis zu 20 Personen (z.B. Yoga, Frisbee)
  • Zoos, Parks, Freibäder für Sport, Minigolf, Kletterparks usw. offen (mit negativem Test -max. 48 Stunden alt- oder Genesene, Geimpfte)
  • Außengastronomie darf öffnen (mit negativem Test (max. 48 Stunden alt) oder Genesene, Geimpfte)
  • Campingplätze, Ferienwohnungen und Hotels können öffnen (z.T. mit beschränkter Kapazität, Tests usw.)
  • Neben Frisör, Fußpflege nun weitere körpernahe Dienstleistungen (z.B. Massagen) mit Maske ohne Test möglich

Für weitere Rückfragen steht das Ordnungsamt unter  iruggiuniederzierde oder  wschieferniederzierde zur Verfügung. 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team aus dem Rathaus

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  • Gemeinde Niederzier